Pferderecht und Tierrecht

Auf dem Gebiet des Pferde- und Tierrechts vertritt das Anwaltsbüro Kasparek & Kollegen die Interessen von Tierhaltern. Tiere werden zwar rechtlich als Sachen betrachtet, jedoch weicht die Rechtsprechung in vielen Bereichen ab und berücksichtigt die Eigenarten, die mit dem Tier als Lebewesen einhergehen.

Häufig werden Streitigkeiten über Pferde am heftigsten geführt, da hier meist die finanziellen Auswirkungen am größten sind. Aus dem Hobby einer Rechtsanwältin und den daraus resultierenden Fragestellungen, die immer wieder von anderen Reiterinnen und Reitern an uns herangetragen wurden, entstand ein mittlerweile profunder Geschäftszweig unserer anwaltlichen Beratung und Tätigkeit.

Wir beraten und vertreten Sie falls nötig rund um alle rechtlichen Fragestellungen, die mit Tieren und Pferden und deren Haltung zu tun haben.

Wir beraten Sie bei Problemen und Fragestellungen rund um die Themen:

Kauf und Verkauf von Tieren

  • Gewährleistung beim Tierkauf
  • Gewährleistung im Rahmen von Auktionen
  • Sachmängelhaftung und Garantien
  • Zusicherung von Eigenschaften durch Inserate
  • Durchsetzung des vereinbarten Kaufpreisanspruchs

Tierhalterhaftung

  • Abwehr und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
  • Vertretung gegenüber der Tierhalterhaftpflichtversicherung
  • Abwehr und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach Reitunfällen

Haftung verschiedener Berufsgruppen

  • Tierarzt
  • Hufschmied
  • Reitlehrer
  • Beritt

Pensionsrecht bei Tieren

  • Tieraufseherhaftung
  • Einstellverträge
  • Reitbeteiligungen
  • Halten von Tieren in Mietwohnungen
  • Tiere als “Scheidungsweisen”

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin zu einer persönlichen Besprechung vereinbaren möchten nutzen Sie bitte unsere Kontaktmöglichkeiten.

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