Durch das Zivilrecht wird die rechtliche Beziehung von Personen geregelt. Als Synonym für das allgemeine Zivilrecht werden auch die Begriffe Privatrecht oder bürgerliches Recht gebraucht. Hierunter fallen alle Tätigkeiten, die nicht einem Sonderrechtsgebiet wie z.B. Arbeitsrecht oder Familienrecht zugeordnet werden können.
Meist handelt es sich um Probleme mit der Abwicklung von Verträgen. Oft werden auch Herausgabeansprüche oder eine ungerechtfertigte Bereicherung eines Dritten geltend gemacht. Kommt es zu Schlechtleistungen oder Problemen bei der Vertragsdurchführung, so ist es wichtig die bestehenden Rechte zu kennen und entsprechend auszuüben.
Wir stehen Ihnen bei Verhandlungen jeder Art zur Seite. Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht zu erzielen sein, führen wir für Sie Rechtsstreitigkeiten durch alle zur Verfügung stehenden Instanzen.
Wir beraten Sie bei Problemen und Fragestellungen rund um die Themen:
Forderungsmanagement / Forderungsbeitreibung
- Außergerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche auf Zahlung
- Beitreibung Ihrer offenen Forderungen
- Vereinbarung, Überwachung und Beitreibung von Ratenzahlungen mit Ihren Schuldnern
- Mahnverfahren, Mahnbescheid
- Zwangsvollstreckung
Kauf: Mängelgewährleistungsansprüche bei Sachmängeln
- Nachbesserung, Nacherfüllung
- Rücktritt vom Kaufvertrag
- Minderung, Schadensersatz
Kauf: Erfüllung
- Lieferung des Kaufgegenstandes
- Zahlung des Kaufpreises
Darlehen
- Auszahlung der Darlehensvaluta
- Rückzahlung des Darlehens
- Überwachung/Beitreibung der Darlehensraten
Werkvertrag: Mängelgewährleistungsansprüche bei Sachmängeln
- Nachbesserung des Werks, Nacherfüllung
- Rücktritt vom Werkvertrag
- Minderung, Schadensersatz bei Schlechtleistung des Werkunternehmers
Werkvertrag: Erfüllung des Werkvertrags
- Erbringung der versprochenen Werkleistung
- Beitreibung des Werklohns
Immobilienrecht
- Grundstückskauf: Mängelgewährleistungsansprüche bei Sachmängeln (Nachbesserung, Nacherfüllung, Rücktritt vom Kaufvertrag, Minderung, Schadensersatz)
- Grundstückskauf: Erfüllung (Herausgabe der Immobilie, Zahlung des Kaufpreises, Räumung)
- Hypothek
- Grundschuld
- Auseinandersetzung von Miteigentum im Rahmen von Scheidung oder Erbengemeinschaft
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin zu einer persönlichen Besprechung vereinbaren möchten nutzen Sie bitte unsere Kontaktmöglichkeiten.
Hinweis für Ihr Beratungsgespräch
Eine Besprechung macht am meisten Sinn, wenn die für die anwaltliche Beratung entscheidenden Eckdaten bekannt sind.
Welche Informationen und Unterlagen benötigt werden finden Sie im Bereich Ihr Anwaltsbesuch – Zivilrecht.

