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Ihr Anwaltsbesuch
Arbeitsrecht

Der Bereich „Ihr Anwaltsbesuch – Arbeitsrecht“ ist in folgende Themenkomplexe aufgeteilt:

  1. Einleitung
  2. Fragenbogen mit Unterlagen-Checkliste
  3. Ausfüllhinweise
  4. Häufig gestellte Fragen

1. Einleitung

Vor dem ersten Beratungsgespräch stellt sich unseren Mandanten immer wieder die Frage welche Daten und Unterlagen vom Rechtsanwalt für die Fallbearbeitung benötigt werden. Bitte nehmen Sie sich bereits im Vorfeld unserer Beauftragung kurz die Zeit um den von uns entworfenen Fragebogen und die Unterlagen-Checkliste durchzugehen. Dann können wir Ihnen bereits in einem ersten Gespräch die Rechtslage umfassend erläutern und gegebenenfalls sofort die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, da alle notwendigen Informationen bereits vorliegen.

Sollten Sie nicht alle Fragen beantworten können, so klären wir diese gerne mit Ihnen zusammen im folgenden persönlichen Gespräch.

Fragenbogen mit Unterlagen-Checkliste

Hier finden Sie unseren Fragenbogen “Arbeitsrecht” mit Unterlagen-Checkliste:
Fragenbogen Arbeitsrecht mit Unterlagen-Checkliste [PDF]
Mandat [PDF]
Vollmacht [PDF]

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Ausfüllhinweise

Macht eine Beratung Sinn, wenn ich den Fragebogen nicht ausfüllen und auch nicht alle Unterlagen der Checkliste beschaffen kann?

Wenn Sie unseren Fragebogen bereits vor der Beratung ausfüllen und alle auf der Checkliste aufgelisteten Unterlagen mitbringen haben Sie beim Gespräch alle relevanten Daten zur Hand.

Sind einige Fragen trotz der Ausfüllhinweise nicht zu beantworten oder Unterlagen momentan nicht zu beschaffen, so ist dies nicht weiter problematisch. Die verbleibenden Lücken können im Rahmen unseres ersten persönlichen Gesprächs geschlossen und erforderliche Unterlagen später beigebracht werden.

Wozu werden all die persönlichen Daten des Arbeitnehmers benötigt?

Viele Entscheidungen des Arbeitgebers müssen im pflichtgemäßen Ermessen erfolgen. Für dieses Ermessen sind die Sozialdaten des Arbeitnehmers entscheidend. Um gegebenenfalls zur sog. „Sozialauswahl“ vortragen zu können benötigen wir im Wesentlichen folgende persönliche Daten:

Wozu benötigt der Anwalt Angaben zum Arbeitgeber?

Um einen Einblick in die Firmenstruktur, die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes und die formellen Anforderungen an Entscheidungen des Arbeitgebers zu gewinnen werden eine Reihe von Angaben zum Arbeitgeber und der Firmenstruktur benötigt:

Welche Angaben werden zum Arbeitsverhältnis benötigt?

Um feststellen zu können, ob z.B. eine Kündigung zu Recht erfolgt ist muss zuerst die momentan ausgeübte Tätigkeit festgestellt werden. Oft hat die im Betrieb ausgeführte Tätigkeit nichts mit den im Arbeitsvertrag festgelegten Pflichten gemeinsam. Es werden u.a. folgende wesentliche Punkte zu beachten sein:

Wozu werden Angaben zum Gehalt benötigt?

Die Vergütung eines Arbeitsverhältnisses setzt sich oftmals aus mehr Punkten zusammen als lediglich dem Betrag, der monatlich auf das Konto eines Arbeitnehmers überwiesen wird. Beim vorzeitigen Ausscheiden eines Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis stellt sich die Frage, in wie weit noch anteilig Urlaubs- oder Weihnachtsgeld zu bezahlen ist bzw. wie Überstunden abzugelten sind. Es werden daher u.a. folgende Angaben benötigt:

Welche zusätzlichen Angaben werden bei einer Kündigung benötigt?

Um überprüfen zu können ob die Kündigung formal und inhaltlich ordnungsgemäß erfolgt ist werden eine Reihe von Angaben zu den Umständen der Kündigung benötigt:

Häufig gestellte Fragen

Wozu wird meine Kontonummer benötigt?

In vielen Mandatsverhältnissen nehmen wir für unsere Mandantschaft Geld ein. Dieses Geld würden wir Ihnen auch gerne weiterleiten.

Was verbirgt sich hinter der Pauschale für die Deckungsanfrage?

Gerne übernehmen wir für Sie die Korrespondenz und Abrechnung mit Ihrer Rechtschutzversicherung gegen eine geringe Unkostenpauschale.

Nachdem sich das Regulierungsverhalten der Rechtschutzversicherer in den letzten Jahren stark verändert hat und häufig (unnötige) Nachfragen seitens des Rechtschutzversicherers gestellt werden, hat sich der Arbeitsaufwand für die Deckungsanfrage in den letzten Jahren stark erhöht. Unsere interne Zeiterfassung und Auswertung hat ergeben, dass unser Sekretariat pro Mandat durchschnittlich fast eine Stunde mit der Korrespondenz mit Rechtschutzversicherern verbringt. Wir sind deswegen dazu übergegangen eine geringe Unkostenpauschale für die Abwicklung des Schriftverkehrs mit dem Rechtschutzversicherer zu erheben.

Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ist die Deckungsanfrage eine eigenständige Angelegenheit. Dem Rechtsanwalt steht hierfür eine gesonderte Vergütung zu. Der Gegenstandswert bemisst sich nach dem Prozesskostenrisiko. Die Gebühren nach dem RVG liegen in jedem Fall über der von uns erhobenen Unkostenpauschale.

Was wird in Arbeitssachen an Unterlagen benötigt?

Gibt es in arbeitsrechtlichen Verfahren Besonderheiten zu beachten?

Bei Zivilverfahren vor den Amts- oder Landgerichten trägt derjenige die Kosten des Verfahrens, der das Verfahren verloren hat. Bei anteiligem Obsiegen der Parteien werden die Kosten entsprechend dem Obsiegen bzw. Verlieren gleichmäßig verteilt, sog. Kostenquote.

Im Verfahren vor den Arbeitsgerichten hat jede Partei unabhängig vom Ausgang des Verfahrens ihre Kosten, insbesondere Anwaltskosten, selbst zu tragen. Dies gilt für die Kosten der ersten Instanz. Eine Erstattung außergerichtlich entstandener Kosten ist selbst dann ausgeschlossen, wenn sich eine Seite mit ihrer Leistung in Verzug befinden sollte.

Rechtschutzversicherer zahlen nur unter bestimmten Bedingungen die Gebühren für eine außergerichtliche Tätigkeit. So gehen Rechtsschutzversicherer davon aus, dass für ein außergerichtliches Anschreiben des Arbeitgebers bei einer Kündigung kein Bedürfnis besteht. Nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen muss sofort geklagt werden.

Gibt es spezielle Fristen die einzuhalten sind?

Im Arbeitsrecht gibt es eine Vielzahl von Fristen die zu wahren sind. Bei den meisten Fristen handelt es sich um sog. „Ausschlussfristen“. Ausschlussfristen bewirken, dass nach dem Ablauf der Frist die Geltendmachung der ursprünglich bestehenden Ansprüche ausgeschlossen ist.

Teilweise ergeben sich die Fristen (z.B. für eine Kündigungsschutzklage) bereits aus dem Gesetz, teilweise aus Tarifverträgen oder aus dem Arbeitsvertrag selbst.
Es ist daher schnelles Handeln gefordert um alle Ansprüche zu wahren.

Was gilt es bei einer Kündigung zu beachten?

Mit dem Tag des Zugangs der Kündigung beginnt eine 3-wöchige Frist zu laufen. Nur innerhalb dieser Frist kann gegen die Kündigung vorgegangen werden. Danach ist die Kündigung wirksam.

Daneben muss sich ein Arbeitnehmer innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt seiner Kündigung bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Erfolgt die Meldung nicht oder zu spät kann dies zu einer Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld führen.

Wie bekomme ich den für mich anwendbaren Tarifvertrag?

Gibt es in der Firma einen Betriebsrat, so kann über den Betriebsrat problemlos eine Kopie des aktuellen und anzuwendenden Tarifvertrags erlangt werden.

Sollte dies nicht der Fall sein, so ist der Arbeitgeber verpflichtet einen Tarifvertrag zur Einsicht auszulegen. Auch hier kann oftmals problemlos eine Kopie gefertigt werden.

Wieso ist es so wichtig über den Arbeitgeber an den anwendbaren Tarifvertrag zu kommen?

Es gibt in Deutschland im Jahr 2007 mehr als 8000 verschiedene Tarifverträge. In den verschiedensten Bereichen gibt es teilweise mehrere nebeneinander anwendbare Tarifverträge. Es gibt z.B. für den Bereich Zeitarbeit 3 große Flächentarifverträge und eine Vielzahl kleiner Tarifverträge. Welcher Tarifvertrag auf das jeweilige Arbeitsverhältnis anzuwenden ist lässt sich also nur schwer erraten, wenn sich keine Angabe im Arbeitsvertrag finden sollte.

Bei der Vielzahl der Tarifverträge ist es auch nachvollziehbar, dass nicht alle Tarifverträge auf aktuellem Stand in der Kanzlei vorrätig gehalten werden können. Es lässt sich natürlich jederzeit eine aktuelle Fassung des Tarifvertrags erwerben. Die hierfür entstehenden Auslagen trägt der Mandant.