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Mietrecht und Immobilienrecht

Mietminderung wirkt sich auch auf die Betriebskosten aus

25.08.2011

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil vom 13.04.2011 (Aktenzeichen VIII ZR 223/10) explizit festgestellt, dass eine Mietminderung sich auch auf die Betriebskosten erstreckt.

In dem vom BGH entschiedenem Fall hat der Mieter die Miete um einen bestimmten Prozentsatz zu Recht gemindert. Der Vermieter wollte für den Minderungszeitraum die kompletten Betriebskosten vom Mieter verlangen. Dem hat der BGH widersprochen.

Laut ständiger Rechtsprechung des BGHs ist die Mietminderung an der Bruttomiete zu messen. Wurde also die Nettomiete zu Recht gemindert, so ist in diesem Zeitraum auch eine Minderung der Betriebskosten angezeigt.

Die Rechtsprechung führt konsequent die Entscheidungen weiter, nach denen die Miete vom Bruttobetrag zu kürzen ist. Nicht eingängig ist diese Rechtsprechung für verbrauchsabhängige Nebenkosten wie z.B. Wasser.

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