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Verkehrsrecht

Mitverschulden eines Kindes über 10 Jahren an einem Verkehrsunfall

25.08.2011

Kommt es zu einem Verkehrsunfall, in den auch Kinder verwickelt sind, so stellt sich die Frage der Haftungsverteilung. Grundsätzlich ist auf erkennbare Kinder von Autofahrern entsprechend Rücksicht zu nehmen. Zumindest ein Mitverschulden des Autofahrers an einem Unfall mit einem Kind ist somit anzunehmen. Es kann jedoch, wie das Oberlandesgericht Celle (OLG Celle) im Beschluss vom 08.06.2011, Aktenzeichen 14 W 13/11, klargestellt hat, bei grob sorgfaltswidrigem Verhalten der Kinder zu einer vollständigen Haftung des Kindes kommen.

§ 828 Abs. 1 und 2 BGB legt eine Altersgrenze für das Mitverschulden bzw. die Deliktsfähigkeit an einem Verkehrsunfall fest. Wird diese Altersgrenze nur knapp überschritten, so ist strittig, ob bereits deshalb eine vollständige Haftung anzunehmen ist. Dabei wird vertreten, dass § 828 Abs. 3 BGB dahingehend auszulegen ist, dass sich die Haftung des Kindes an dem Alter und der Entfernung zu dem Grenzwert des § 828 Abs. 2 BGB orientiert.

Es erscheint nicht angemessen, dass ein Kind wenige Tage nach seinem Geburtstag voll an einem Unfall schuld sein soll, während es vor wenigen Tagen hierfür gar nicht verantwortlich gewesen wäre.

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