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Aktuelles
Mietrecht und Immobilienrecht

Einsicht in die Belege der Nebenkostenabrechnung

02.08.2011

Das Landgericht Freiburg (LG Freiburg) hat im Urteil vom 24.03.2011 (Aktenzenzeichen 3 S 348/10) ein neues Urteil bezüglich der Belegeinsicht gesprochen. Grundsätzlich ist es so, dass ein Mieter das Recht hat, dass er die Belege einsehen kann, welche der Nebenkostenabrechnung des Mietobjekts zu Grunde liegen. Es ist häufig strittig, wo diese Belegeinsicht zu gewähren ist. Grundsätzlich geht die Rechtsprechung davon aus, dass die Belegeinsicht lediglich vom Vermieter an dessen Wohnort/Geschäftssitz zu gewähren ist. Der Mieter hat keinen Anspruch darauf, dass ihm die Unterlagen zugeschickt werden.

Hiervon ist das LG Freiburg jedoch im vorliegenden Urteil abgewichen. Das Mietobjekt wurde an eine ca. 400 km entfernte Vermieterin verkauft. Das LG Freiburg hat entschieden, dass dem Mieter es deshalb nicht zumutbar sei, dass er zur Belegeinsicht zur Vermieterin fahre. Der Vermieter hat ausnahmsweise am Ort des Mietobjekts die Belegeinsicht zu gewähren.

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