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Verkehrsrecht

Verletzungen des rechtlichen Gehörs bei „eigener Sachkunde des Gerichts“

13.07.2011

Das Bundessozialgericht (BSG) hat in einem Urteil vom 18.01.2011 (Az. B 2U 5/10R) festgestellt, dass ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör vorliegt, wenn ein Gericht eine Entscheidung auf eigene Sachkunde stützt und den Beteiligten nicht mitteilt, woraus sich die eigene Sachkunde des Gerichts ergeben soll. Nur dann haben die Parteien die Möglichkeit, hierzu Stellung zu nehmen.

Nach Ansicht des BSG ist die Frage, ob ein Ursachenzusammenhang zwischen dem streitgegenständlichen Unfall und der Verletzung vorliegt unter Zuhilfenahme medizinischer, naturwissenschaftlicher und technischer Sachkunde nach den im Entscheidungszeitpunkt bestehenden aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand zu beantworten.

Insoweit wurde vom Bundesgerichtshof (BGH); BGH NJW 2000, 1946) bereits entschieden, dass einem Richter regelmäßig die forensische Erfahrung fehlt, um komplexe medizinische Fragen beurteilen zu können. Gleiches dürfte auch für komplexe technische Fragestellungen gelten. Es ist also in der Regel ein Gutachten einzuholen. Die eigene Sachkunde des Gerichts dürfte nicht ausreichen.

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