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Verkehrsrecht
Technische Gleichwertigkeit bei Werkstattverweis
13.07.2011Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG Frankfurt) hat mit Urteil vom 30.05.2011 (Az. 1 U 109/10) entschieden, dass es keinen „Anscheinsbeweis“ dafür gibt, dass eine Vertragswerkstatt eines Herstellers für höhere Qualität bei der Reparatur von Unfallschäden birgt als eine markenfremde bzw. freie Werkstätte.
Bei Verkehrsunfallschäden ist oftmals strittig, ob sich der Geschädigte auf eine von der gegnerischen Haftpflichtversicherung benannte markenfremde Werkstätte verweisen lassen muss. Der Verweis erfolgt deshalb, weil manche Reparaturbetriebe deutlich billiger abrechnen als markengebundene Fachwerkstätten. Für den Verweis an sich sind diverse Voraussetzungen zu erfüllen, welche hier nicht dargestellt werden. Diese wurden bereits in einem anderen Artikel der Homepage dargestellt. Im oben genannten Urteil war schlicht und ergreifend bestritten worden, dass die von der gegnerischen Haftpflichtversicherung benannte freie Werkstätte eine technisch gleichwertige Reparatur zu der im Sachverständigengutachten aufgeführten Fachwerkstätte bieten könnte.
Das OLG Frankfurt hat dies verneint, da es keinen Erfahrungssatz gibt, dass markengebundene Fachwerkstätten über ein überlegendes Fachwissen bei der Reparatur von Unfallschäden verfügen. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich lediglich um Karosserieschäden handelt. Dies liegt häufig auch daran, dass markengebundene Fachwerkstätten reine Karosserieschäden an freie Werkstätten als Subunternehmer zur Reparatur abgeben.
Im vorliegenden Verfahren wurde von der Geschädigten auch weiter vorgetragen, dass die freie Werkstätte, welche von der gegnerischen Haftpflichtversicherung benannt wurde, deshalb nicht gleichwertig sei, weil sie über keine eigene Lackiererei verfüge. Das OLG Frankfurt ging davon aus, dass dies nicht entscheidend sei, da die meisten markengebundenen Fachwerkstätten ebenfalls über keine eigene Lackiererei verfügen würden. Die Lackierarbeiten seien auch nicht in irgendeiner Art und Weise fahrzeugspezifisch und daher von jedem Fachbetrieb gleichwertig vorzunehmen.