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Eherecht und Familienrecht

Unterhaltsanspruch von studierenden Kindern gegen die Eltern während eines Auslandssemesters

30.05.2011

Das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.02.2011, Az. 2 UF 45/09) hat die bisherige Rechtsprechung zu der Frage von Unterhaltsansprüchen der Kinder gegen die Eltern während ihres Studiums gefestigt. Das OLG Karlsruhe stellt nochmals fest, dass der Unterhaltsanspruch der Kinder nach § 1610 Abs. 2 BGB auch die Kosten einer begabungsbezogenen Berufsausbildung umfasst. Die Kosten dieser Berufsausbildung müssen den Eltern wirtschaftlich zumutbar sein.

Im Gegenzug ist das Kind verpflichtet, die Ausbildung zielstrebig zu betreiben. Die Regelstudienzeit ist hierbei lediglich ein Anhaltspunkt. Sollte die durchschnittliche Studienzeit des entsprechenden Studiengangs erheblich über der Regelstudienzeit liegen, so sind die Eltern verpflichtet auch über die Regelstudienzeit hinaus dem Kind Unterhalt zu bezahlen. Darüber hinaus sind dem Kind über die Regelstudienzeit hinaus noch ein bis zwei Examenssemester zuzugestehen. Zusammen mit der dem Kind ebenfalls zuzubilligenden Orientierungsphase und einem Wechsel des Studienfachs können hier extrem lange Ausbildungszeiten von den Eltern zu bezahlen sein. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls zu erwähnen, dass mittlerweile in der Rechtsprechung anerkannt ist, dass ein Bachelorstudiengang und der daran anschließende Masterstudiengang als eine einzelne Ausbildung zu werten sind.

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