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Arbeitsrecht
Schadenersatzanspruch bei unterbliebener Zielvereinbarung
04.10.2010Oftmals wird im Arbeitsvertrag geregelt, dass der Arbeitnehmer neben einem Festgehalt einen variablen Gehaltsbestandteil „gemäß Zielvereinbarung“ erhält. Den Arbeitgeber trifft die Pflicht, die Zielvereinbarung anzupassen, sofern die Ziele aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung unrealistisch werden. Wird die alte Zielvereinbarung nicht angepasst, so können dem Arbeitnehmer Schadenersatzansprüche zustehen.