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Arbeitsrecht

Kann der Arbeitgeber das Mitbringen eines Hundes zur Arbeit verbieten?

10.09.2015

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (LAG Düsseldorf) hat mit Urteil vom 24.03.2014 (Az. 9 Sa 1207/13) darüber zu entscheiden gehabt, ob eine Arbeitnehmerin ihren Hund mit in die Arbeit bringen darf. Die Arbeitnehmerin hatte seit über drei Jahren ihren Hund mit zur Arbeit gebracht. Der Hund zeigte jedoch „aggressives territoriales Verhalten“ und verhinderte sogar, dass andere Arbeitnehmer das Büro der Arbeitnehmerin betreten konnten. Der Arbeitgeber untersagte daraufhin im Rahmen einer Weisung, dass die Arbeitnehmerin ihren Hund weiterhin mit zur Arbeit bringt.

Hiergegen wendet sich die Arbeitnehmerin mit der Klage. Wie das LAG Düsseldorf nun festgestellt hat, hat die Arbeitgeberin das Direktionsrecht wirksam ausgeübt. Das LAG Düsseldorf begründet seine Entscheidung mit unter dadurch, dass der Grund der Untersagung seinen Anlass im Verhalten des Hundes habe und deswegen berechtigt sei.

Es wäre interessant zu erfahren, wie das LAG Düsseldorf entschieden hätte, sofern es sich um einen „lieben“ Hund gehandelt hätte.

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