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Verkehrsrecht

Wirkungen des Fahrverbos im Ausland

07.01.2016

Oftmals stellt sich Betroffenen die Frage wie ein Fahrverbot in Deutschland im Ausland wirkt. Sie stellen sich oftmals die Frage, ob sie während der Fahrverbotsfrist im Ausland Kraftfahrzeuge führen dürfen.

Grundsätzlich wirkt ein Fahrverbot gem. §§ 44 StGB, 25 StVG, 26 a StVG lediglich im Inland. Der Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis darf also während der Fahrverbotsfrist lediglich im Inland keine Fahrzeuge führen. Führt er währenddessen dieser Zeit Fahrzeuge im Ausland, so ist dies für die deutschen Behörden und das deutsche Recht irrelevant.

Um grundsätzlich im Ausland fahren zu dürfen, muss aber auch dort ein Führerschein vorgewiesen werden. Es kann sich dabei auch um den „internationalen Führerschein“ handeln. Es ist allerdings zu beachten, dass ein Fahrverbot solange nicht als angetreten gilt, solange nicht sämtliche Führerscheine in amtliche Verwahrung gegeben worden sind. Es muss also auch der internationale Führerschein abgegeben werden. Schlechtesten Falls wird also lediglich der nationale Führerschein abgegeben, das Fahrverbot wird wirksam, beginnt allerdings nicht zu laufen, da alle Führerscheine abzugeben gewesen wären. Irgendwann stünde die Polizei vor der Tür und würde auch noch den internationalen Führerschein vom Betroffenen verlangen. Erst ab diesem Zeitpunkt würde dann tatsächlich das verhängte Fahrverbot zu laufen beginnen. Eine „unendliche“ Ausdehnung des Fahrverbots ist somit theoretisch möglich.

Zu beachten ist allerding, dass dies lediglich für das Fahrverbot gilt. Zu unterscheiden ist hier die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Soweit zum Inland. Was passiert im Ausland?

Diese Frage hängt immer davon ab, wo im Ausland man sich gerade bewegt. Es ist jeweils das Recht des Landes anzuwenden, in dem gefahren wird. Innerhalb Europas können gemäß Art. 42 des Wiener Übereinkommens unter vielen europäischen Staaten die Fahrverbote übertragen werden. Ist dies der Fall, so liegt Fahren ohne Fahrerlaubnis vor. Diese Tat wird dann nach dem jeweiligen nationalen Recht bestraft. In Deutschland wäre dies im Fall von Ausländern § 21 StVG. Genauso wäre es für deutsche, die im europäischen Ausland fahren ein entsprechender Verstoß, der mit Strafe bedroht ist. Ob im Rahmen der Führerscheinkontrolle vor Ort vom Polizeibeamten festgestellt werden kann, dass in Deutschland ein Fahrverbot besteht, ist momentan noch höchst zweifelhaft. In der Regel wird daher im Rahmen einer Führerscheinkontrolle lediglich einer Ordnungswidrigkeit wegen nicht bei sich Führens der Papiere verhängt werden. Man sollte daher dem kontrollierenden Polizisten tunlichst nicht davon erzählen, dass man ein Fahrverbot in Deutschland verbüßt und deswegen den Führerschein nicht vorlegen kann.

Davon unabhängig ist allerdings die Situation vollkommen geändert, sollte es zu einem Unfall kommen. Je schwerer der Unfall ist, umso eher wird natürlich bezüglich der nicht vorgelegten Papiere ermittelt werden. Darüber hinaus liegt in den meisten europäischen Ländern ein Fahren ohne Fahrerlaubnis vor, sodass auch Auswirkungen bezüglich der Krafthaftpflichtversicherung gegeben sind.

Ob man nun trotz eines bestehenden Fahrverbots im Ausland fahren möchte, ist gut zu überlegen. Eine Einzelfallprüfung für die jeweiligen Länder ist unerlässlich.

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