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Eherecht und Familienrecht

Hausrat im Rahmen der Scheidung

25.08.2011

Bei der Scheidung sind auch die von beiden Ehegatten im Rahmen der Ehe angeschafften Haushaltsgegenstände aufzuteilen. Hierbei ist grundsätzlich zu unterscheiden, ob die Haushaltsgegenstände im Alleineigentum eines Ehegatten oder im gemeinsamen Eigentum stehen. Im Alleineigentum eines Ehegatten stehende Haushaltsgegenstände unterfallen dem Zugewinnausgleich. Sie fallen in das Endvermögen des Ehegatten. Im gemeinsamen Eigentum stehende Gegenstände sind gem. § 1568b BGB auszugleichen.

Im Rahmen eines Prozesses muss natürlich derjenige, welcher Alleineigentum behauptet dieses Alleineigentum unter Beweis stellen. Es ist sodann weiterer Beweis über den Wert der einzelnen Gegenstände zu erheben, so dass der Wert dem Endvermögen zugerechnet werden kann.

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