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Erbrecht

25.08.2011

Grabpflegekosten nun doch „Beerdigungskosten“?

Nach ständiger gerichtlicher Rechtsprechung des Bundesgerichtshof (BGH) stellen die Kosten für die Pflege eines Grabes keine „Beerdigungskosten“ gem. § 1968 BGB dar. Nach Ansicht des BGHs fallen die Kosten der Grabpflege nicht dem Nachlass zur Last, da es sich bei einer Grabpflege lediglich um eine sittliche und nicht um eine rechtliche Pflicht handle.

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02.08.2011

Nießbrauchsrechte im Rahmen letztwilliger Verfügungen

Es werden oftmals Immobilien schon zu Lebzeiten übertragen. Hierbei sichert sich der künftige Erblasser dadurch ab, dass er sich den Nießbrauch an seiner Immobilie zurückhält. Die Frage ist, wie diese „Teilschenkung“ rechtlich zu werten ist.

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13.07.2011

Todesanzeige und Blumenschmuck sind immer „Beerdigungskosten“

Das Oberlandesgericht München (OLG München) hat mit Urteil vom 25.05.2011 (Az. 20 U 2853/08) entschieden, dass die Kosten für Blumenschmuck und Todesanzeige immer im Rahmen des § 1968 BGB als Beerdigungskosten zu berücksichtigen sind. Dies gilt auch dann, wenn der Name desjenigen, welcher sich die Kosten anrechnen lassen muss nicht genannt wurden.

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14.06.2011

Pflichtteilsverzicht eines Behinderten

Der Pflichtteilsverzicht eines Behinderten im sogenannten „Behindertentestament“ ist möglich.

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31.03.2011

Kostentragungspflicht bei Stufenklage

Oftmals streiten sich Erben und Pflichtteilsberechtigte über die zu bezahlenden Pflichtteilsansprüche. Der Pflichtteilsberechtigte rügt in diesem Zusammenhang des Öfteren, dass der Erbe nur unzureichend seiner Pflicht zur Auskunft und Wertbestimmung, insbesondere von Grundstücken nachkommt. Sollte der Pflichtteilsberechtigte in diesem Zusammenhang eine Stufenklage einreichen, so richtet sich der Verfahrenswert gemäß § 44 GKG nach dem Wert der Leistungsstufe. Dies ist selbst dann der Fall, wenn der Antrag in der Leistungsstufe lediglich unbeziffert gestellt wird.

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09.03.2011

Sind Kosten der Grabpflege Nachlassverbindlichkeiten?

Die bislang gängige Rechtsansicht der Gerichte geht davon aus, dass die Kosten der Grabpflege nicht zu den Beerdigungskosten gemäß § 1968 BGB zählen. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass die Beerdigung mit der erstmaligen Errichtung des Grabes beendet ist. Die Kosten sind somit nicht von den Erben zu tragen. Diese können das Grab also verwildern lassen.

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