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Aktuelles
Mietrecht und Immobilienrecht

13.10.2010

Schallschutz in Mietwohnungen

Der Mieter hat die Möglichkeit die Miete zu mindern, wenn die Mietsache (also die Wohnung) einen Mangel aufweist. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Schallschutz nicht der Qualität nach „mittlerer Art und Güte“ ist.

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