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Aktuelles
Strafrecht

25.08.2011

Unzulässigkeit der Anordnung von Beugehaft

Bei Aussageverweigerung hat das Kammergericht (KG) in seinem Beschluss vom 09.02.2011 (Aktenzeichen 3 Ws 31/11) festgestellt, dass gegen einen Zeugen keine Beugehaft verhängt werden kann, wenn der Zeuge ankündigt gegebenenfalls nach Überprüfung der Entscheidung des Gerichts (Zeuge kann sich auf kein Aussageverweigerungsrecht stützen) im Wege der Beschwerde auszusagen, wenn die Folgeinstanz seine Rechtsansicht nicht teilt.

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17.06.2011

Einwilligungsfähigkeit eines Beschuldigten in die Entnahme der Blutprobe

Der Richtervorbehalt wird im Rahmen der Entnahme einer Blutprobe bei einer Alkoholfahrt in der Regel so umgangen, dass die Polizeibeamten auf eine Einwilligung des Betroffenen hinwirken. Hierzu liegt auch eine dienstliche Anweisung vor. Bei einer hohen Blutalkoholkonzentration (BAK) stellt sich jedoch die Frage, inwieweit der Betroffene tatsächlich noch einwilligungsfähig ist.

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13.10.2010

Änderung bei der Beurteilung der Strafbarkeit von Sterbehilfe

Bislang wurde in allen Bereichen der Sterbehilfe zwischen zulässiger „passiver“ und unzulässiger „aktiver“ Sterbehilfe unterschieden. Es wurde somit die Abgrenzung anhand von Tun und Unterlassen getätigt. Dies erwies sich jedoch als unpraktikabel, insbesondere weil es widersprechende Entscheidungen der Straf- und Zivilsenate des Bundesgerichtshofs gegeben hat. Diese Unsicherheit wurde durch eine neue Entscheidung des BGH vom 25.06.2010, 2 StR 454/09, beseitigt.

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04.10.2010

Die Verständigung in Strafsachen (Deal)

In Strafverfahren ist es mittlerweile üblich, dass eine Absprache zwischen Richter, Staatsanwalt und der Verteidigung bezüglich der zu verhängenden Strafe stattfindet, sofern der Angeklagte geständig ist. Ein derartiger Deal ist auch gesetzlich in § 257 c StPO geregelt. Der Rechtsanwalt des Angeklagten wird darauf drängen, dass das Gericht eine Strafober- und Strafuntergrenze angibt. In der Praxis wird in der Regel der Angeklagte zur angegebenen Untergrenze der Strafe verurteilt. Sowohl Gericht, als auch Staatsanwalt und Verteidigung halten ja jeweils diese Strafuntergrenze noch für angemessen. Es macht somit keinen Sinn, eine höhere Strafe zu verhängen. Jedoch ist der Richter nicht verpflichtet, die Strafe auf das Mindestmaß zu beschränken. Er kann den unter den Parteien ausgehandelten Rahmen auch voll ausschöpfen.

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22.09.2010

Trunkenheit im Verkehr

Allein aus der Blutalkoholkonzentration (BAK) kann nicht geschlossen werden, ob vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies ist entscheidend für die Straffolgen sowie Nebenfolgen im Versicherungsrecht. Selbst bei erheblicher Blutalkoholkonzentration (BAK) von mehr als 2 Promille kann nicht auf Vorsatz geschlossen werden. Dies resultiert daraus, dass mit fortschreitender Alkoholisierung die Kritik-, Erkenntnis- und Selbsteinschätzungsfähigkeit stark abnimmt. Es gibt daher keinen allgemeinen Erfahrungssatz, dass ab einer bestimmten Menge Alkohol der Fahrer seine Fahruntüchtigkeit tatsächlich kennt oder für möglich erachtet. Insbesondere gibt es keinen Erfahrungssatz, ab welcher Menge Alkohol sich ein Fahrer seiner Ausfallerscheinungen tatsächlich bewusst ist.

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