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Ihr Anwaltsbesuch
Erbrecht

Der Bereich „Ihr Anwaltsbesuch – Erbrecht“ ist in folgende Themenkomplexe aufgeteilt:

  1. Einleitung
  2. Fragenbogen mit Unterlagen-Checkliste
  3. Ausfüllhinweise
  4. Häufig gestellte Fragen

1. Einleitung

Vor dem ersten Beratungsgespräch stellt sich unseren Mandanten immer wieder die Frage welche Daten und Unterlagen vom Rechtsanwalt für die Fallbearbeitung benötigt werden. Bitte nehmen Sie sich bereits im Vorfeld unserer Beauftragung kurz die Zeit um den von uns entworfenen Fragebogen und die Unterlagen-Checkliste durchzugehen. Dann können wir Ihnen bereits in einem ersten Gespräch die Rechtslage umfassend erläutern und gegebenenfalls sofort die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, da alle notwendigen Informationen bereits vorliegen.

Sollten Sie nicht alle Fragen beantworten können, so klären wir diese gerne mit Ihnen zusammen im folgenden persönlichen Gespräch.

Fragenbogen mit Unterlagen-Checkliste

Hier finden Sie unseren Fragenbogen “Erbrecht” mit Unterlagen-Checkliste:
Fragenbogen Erbrecht mit Unterlagen-Checkliste [PDF]
Mandat [PDF]
Vollmacht [PDF]

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Ausfüllhinweise

Macht eine Beratung Sinn, wenn ich den Fragebogen nicht ausfüllen und auch nicht alle Unterlagen der Checkliste beschaffen kann?

Wenn Sie unseren Fragebogen bereits vor der Beratung ausfüllen und alle auf der Checkliste aufgelisteten Unterlagen mitbringen haben Sie beim Gespräch alle relevanten Daten zur Hand.

Sind einige Fragen trotz der Ausfüllhinweise nicht zu beantworten oder Unterlagen momentan nicht zu beschaffen, so ist dies nicht weiter problematisch. Die verbleibenden Lücken können im Rahmen unseres ersten persönlichen Gesprächs geschlossen und erforderliche Unterlagen später beigebracht werden.

Wozu werden Angaben über den Verstorbenen benötigt?

Bei Gerichten, Behörden oder auch Banken werden die Daten benötigt um Handlungen vornehmen zu können. Der Todestag ist darüber hinaus ein wichtiger Stichtag.

Sofern der Erblasser ein Testament geschrieben hat, wurde die gesetzliche Erbfolge aufgehoben. Bei Vollmachten über den Tod hinaus ist zu prüfen, ob diese zu wiederrufen sind.

Wozu werden Angaben zu Verwandten und ein Stammbaum benötigt?

Die gesetzliche Erbfolge, Erbquoten sowie eventuelle Pflichtteilsansprüche leiten sich aus den Verwandtschaftsbeziehungen ab. Sie werden für allerlei Berechnungen und zur Prüfung von Ansprüchen benötigt.

Wozu benötigt der Anwalt die Angaben zu den Vermögensverhältnissen des Verstorbenen?

Ein Nachlassverzeichnis ist in aller Regel immer zu erstellen. Der Erbe wird vom Nachlassgericht oder eventuellen Pflichtteilsberechtigten aufgefordert werden ein entsprechendes Verzeichnis zu erstellen.

Auch ein Pflichtteilsberechtigter kann selbst die Dinge aufschreiben, die der Erblasser seiner Erinnerung nach besessen hat um eventuell Angaben des Erben besser kontrollieren zu können.

Darüber hinaus ist es äußerst hilfreich über Aktiva und Passiva eines Nachlasses möglichst detaillierte Kenntnis zu haben, um die Frage der Annahme einer Erbschaft klären zu können. Im Zweifelsfall können Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden, die die Haftung des Erben für Schulden des Erblassers auf den Nachlass begrenzen. Hierfür fallen allerdings (oft nicht zu vernachlässigende) Kosten an, so dass dieser Schritt wohl überlegt sein will.

Häufig gestellte Fragen

Wozu wird meine Kontonummer benötigt?

In vielen Mandatsverhältnissen nehmen wir für unsere Mandantschaft Geld ein. Dieses Geld würden wir Ihnen auch gerne weiterleiten.

Was verbirgt sich hinter der Pauschale für die Deckungsanfrage?

Gerne übernehmen wir für Sie die Korrespondenz und Abrechnung mit Ihrer Rechtschutzversicherung gegen eine geringe Unkostenpauschale.

Nachdem sich das Regulierungsverhalten der Rechtschutzversicherer in den letzten Jahren stark verändert hat und häufig (unnötige) Nachfragen seitens des Rechtschutzversicherers gestellt werden, hat sich der Arbeitsaufwand für die Deckungsanfrage in den letzten Jahren stark erhöht. Unsere interne Zeiterfassung und Auswertung hat ergeben, dass unser Sekretariat pro Mandat durchschnittlich fast eine Stunde mit der Korrespondenz mit Rechtschutzversicherern verbringt. Wir sind deswegen dazu übergegangen eine geringe Unkostenpauschale für die Abwicklung des Schriftverkehrs mit dem Rechtschutzversicherer zu erheben.

Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ist die Deckungsanfrage eine eigenständige Angelegenheit. Dem Rechtsanwalt steht hierfür eine gesonderte Vergütung zu. Der Gegenstandswert bemisst sich nach dem Prozesskostenrisiko. Die Gebühren nach dem RVG liegen in jedem Fall über der von uns erhobenen Unkostenpauschale.

In Erbsachen ist jedoch nach den allgemeinen Rechtschutzbedingungen eine Kostenübernahme für die Tätigkeit ausgeschlossen. In einigen Versicherungsverträgen ist ein Pauschalbetrag für eine Beratung vereinbart.

Was wird zur Einreichung eines Erbscheinantrags an Unterlagen benötigt?

Dies hängt davon ab, ob ein Testament vorliegt oder nicht.

Im Falle eines Testaments wird beim Antrag auf Erteilung eines Erbscheins benötigt:

Im Falle der gesetzlichen Erbfolge wird beim Antrag auf Erteilung eines Erbscheins benötigt:

Wenn der Erblasser bei gesetzlicher Erbfolge keine eigenen Abkömmlinge hinterlässt bzw. diese bereits vorverstorben sind und ebenfalls keine Kinder hatten werden folgende Unterlagen benötigt:

Was wird zur Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen an Unterlagen benötigt?

Um Pflichtteilsansprüche geltend zu machen werden grundsätzlich keine Unterlagen benötigt. Der Erbe bzw. die Erben werden auf Auskunft angeschrieben und zur Erstellung eines Nachlassverzeichnisses aufgefordert. In geeigneten Fällen kann auch die Erstellung eines durch einen Notar erstellten Nachlassverzeichnisses verlangt werden.

Es wäre jedoch von Vorteil wenn der Pflichtteilsberechtigte bereits im Vorfeld überlegt, welches Vermögen der Erblasser einmal besessen hat, so dass ein Abgleich stattfinden kann. Zur Überlegung kann der von uns erstellte Fragebogen verwendet werden.

Was muss bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen beachtet werden?

Der Pflichtteilsberechtigte muss hauptsächlich auf die Verjährungsfrist seines Anspruchs achten. Er hat gegen den Erben bzw. die Erben einen Ausgleichsanspruch in Geld.

Im Falle der Überschuldung des Nachlasses muss er nicht fürchten, dass er für Schulden des Erblassers einzustehen hat.

Was muss der Erbe im Fall einer Erbschaft beachten?

Der Erbe muss sich zuerst überlegen, ob er die Erbschaft überhaupt will und die Erbschaft ggf. fristgerecht ausschlagen. Meistens hängt dies von der Frage ab, ob die Erbschaft überschuldet ist oder nicht.

Es läuft eine Frist zur Ausschlagung der Erbschaft. Wenn die Frist abgelaufen ist haftet der Erbe grundsätzlich mit seinem kompletten Vermögen für Schulden des Erblassers.

Es gibt der Nachlassverwaltung oder der Nachlassinsolvenz Möglichkeiten die Haftung auf den Nachlass zu beschränken. Jedoch gehen damit oft immense Kosten einher, die aus dem Nachlass zu bezahlen sind.

Um eine Risikoabschätzung vornehmen zu können wäre es von Vorteil, wenn der Erbe bereits im Vorfeld überlegt, welches Vermögen der Erblasser einmal besessen hat und welche Verbindlichkeiten offen sein könnten. Hierfür bietet es sich an, das Nachlassverzeichnis in dem von uns erstellten Fragebogen zu verwenden.

Was muss der Erbe machen, wenn ein enterbter Pflichtteilsberechtigter seinen Pflichtteilsanspruch geltend macht?

Der Pflichtteilsberechtigte hat gegenüber dem Erben einen Anspruch auf Auskunft über die Erbschaft und einen Anspruch auf Zahlung des ihm zustehenden Pflichtteilsanspruchs.

Grundsätzlich kann der Pflichtteilsberechtigte verlangen, dass von einem Notar ein Nachlassverzeichnis erstellt wird. Die Kosten treffen den Nachlass und somit meistens zu größten Teilen den Erben. Erstellt der Erbe bereits selbst ein ausführliches und formell korrektes Verzeichnis, so besteht der Pflichtteilsberechtigte in der Regel nicht auf ein Verzeichnis durch einen Notar.

Hierfür bietet es sich an, das Nachlassverzeichnis in dem von uns erstellten Fragebogen zu verwenden.