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Fuhrparkmanagement und Fuhrparkrecht

Was versteht man unter Fuhrparkmanagement?

Es gibt keine allgemeingültige Definition für Fuhrparkmanagement oder gar einen anerkannten Beruf als Fuhrparkmanager, obwohl hierzu eine Reihe von Kursen angeboten werden.

Fuhrparkmanagement oder auch Flottenmanagement oder Flottensteuerung ist die Verwaltung und Kontrolle von mehreren Fahrzeugen, dem Fuhrpark. In aller Regel beinhaltet Flottenmanagement die Verwaltung und das Controlling des Fuhrparks. Der Fuhrpark kann aus PKWs, LKWs, Bussen oder auch Bahnen oder Schiffen bestehen. In dem Moment in dem Arbeitnehmern oder auch Inhabern und Partner eines Unternehmers Fahrzeuge des Unternehmens zur Verfügung gestellt werden, wird ein Fuhrparkmanagement benötigt. Es genügt dabei bereits ein einziges Fahrzeug.

Der Fuhrparkmanager soll möglichst frühzeitig eventuelle Probleme erkennen und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften gewährleisten. Er bedient sich hierbei häufig einer speziellen Fuhrparksoftware. Die Softwarelösung für den Fuhrpark sollte hierbei möglichst individuell an die Bedürfnisse angepasst werden. Dabei kann bei kleinen Fuhrparks bereits eine simple Excel-Tabelle genügen. Die Möglichkeiten gehen bis zur GPS-gestützten Echtzeit - Fahrzeugortung mit Übertragung sämtlicher Fahrzeugdaten (Geschwindigkeit, Drehzahl, Verbrauch, Pausen etc.), noch während sich die Fahrzeuge auf der Tour befinden. Über Datenlogger, die mit dem Fahrzeugdiagnosesystem verbunden sind, können so alle Daten, die im On-Board-Diagnosesystem des Fahrzeugs vorhanden sind an die Zentrale übermittelt werden. Die übermittelten Daten machen es dem Fuhrparkleiter zwar leichter die Fahrer und die Fahrzeuge zu überwachen und beispielsweise die Fahrer zu umweltschonenderem Fahren anzuhalten. Allerdings sind gleichzeitig zahlreiche Fragen des Datenschutzes und ggf. die Mitbestimmungsrechte eines eventuell bestehenden Betriebsrates zu berücksichtigen.

Was versteht man unter Fuhrparkrecht?

Unter Fuhrparkrecht ist die Gesamtheit der rechtlichen Probleme zu verstehen, mit denen ein Fuhrparkleiter oder Fuhrparkmanager täglich konfrontiert ist.

Es reicht vom klassischen Zivilrecht bei Mängeln im Rahmen des Kaufs und der Reparatur von Fahrzeugen, bis hin zur Unfallschadensabwicklung im In- und Ausland. Arbeitsrechtliche Fragestellungen sind zu beantworten genauso wie das zentrale Problem der Halterhaftung zu lösen ist.

Auch zahlreiche Probleme des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Berufsgenossenschaften, der Unfallverhütungsvorschriften bis hin zu Straf- und Bußgeldverfahren sind zu lösen.

Aus dem Bereich Fuhrparkrecht haben wir einige Themenkreise herausgegriffen, zu denen wir Ihnen einige Informationen und Erläuterungen an die Hand geben möchten:

Klassisches Fuhrparkmanagement

Ausgewählte Vorschriften und Probleme aus dem Arbeitsrecht

Ausgewählte Vorschriften und Probleme aus dem Sozialrecht

Unfall- und Schadensmanagement