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Schadensregulierung Personenschäden

Was versteht man unter Schadensregulierung bei Personenschäden?

Unter Personenschäden versteht man den materiellen oder immateriellen Nachteil, der bei Verletzung des Körpers oder der Gesundheit und durch Tötung eines Menschen entsteht. Einfachstes und häufigstes Beispiel: Es ereignet sich ein Verkehrsunfall mit Beteiligung von Autos, Motorrädern oder Fahrradfahrern, wobei diese sich Verletzungen zuziehen. Aber auch der Sturz in einem Freibad gehört in diese Kategorie.

Unter materiellen Schäden sind alle direkten oder indirekten finanziell nachteiligen Auswirkungen des Schadensereignisses zu verstehen. Direkte materielle Schäden sind Kosten die der Verletzte direkt zu tragen hat, wie zum Beispiel die Kosten des Arztbesuchs. Unter indirekten materiellen Schäden sind die noch zukünftig entstehenden nicht direkt aus dem Schadensereignis resultierenden Vermögenseinbußen des Geschädigten zu verstehen, so beispielsweise eine Erwerbsminderung.

Neben den materiellen Schäden sind im Fall der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit auch die immateriellen Schäden zu ersetzen, also Schäden die nicht dem Vermögen zuzurechnen sind. Dieser Schaden wird synonym auch als Nichtvermögensschaden bezeichnet. Unter immateriellen Schäden fallen die Beeinträchtigung der Lebensfreude und der Lebensqualität. Also schlicht und ergreifend das Erleiden von Schmerzen, weswegen dem Geschädigten ein sog. „Schmerzensgeld“ zusteht. Im Fall der Tötung eines Menschen gehen die immateriellen Schadensersatzansprüche des Verstorbenen auf die Erben über. Den Hinterbliebenen können allerdings auch eigene Ansprüche wegen immaterieller Schäden zustehen, hierunter fallen beispielsweise die sog. „Schockschäden“, die nahe Angehörige bei der Bekanntgabe der traurigen Nachricht oder dem Miterleben des Todes des Angehörigen erleiden.

Wenn der Körper oder die Gesundheit eines Menschen in Mitleidenschaft gezogen worden sind, so kann kein objektiver Wertansatz, entsprechend einem Sachverständigengutachten bei Sachschäden, für Verletzungen festgesetzt werden. Das deutsche Haftungsrecht kennt keine Pauschalbeträge für Krankheitstage, den Verlust von Gliedmaßen oder Prozentwerte bei der Beeinträchtigung der körperlichen Integrität. Das deutsche Schadensrecht geht vielmehr davon aus, dass es keinen festen Geldbetrag gibt, der von vornherein angemessen ist, um die mit einer Verletzung oder Tötung einhergehende Beeinträchtigung der Menschenwürde, der Persönlichkeit und Integrität verbundenen Nachteile auszugleichen.

Der durch einen Unfall entstandene immaterielle Schaden richtet sich in Deutschland daher nach den individuellen Verhältnissen des Verletzten und den Umständen des Einzelfalles. Nichts desto trotz gibt es bestimmte juristisch gefestigte Werterkenntnisse, welche auf den jeweiligen Einzelfall übertragen werden können und entsprechend der konkreten Gegebenheiten des vorliegenden Einzelfalls erhöht oder erniedrigt werden.

Aus dem Bereich der Regulierung von Personenschäden haben wir einige Themenkreise herausgegriffen, zu denen wir Ihnen einige Informationen und Erläuterungen an die Hand geben möchten:

Verhalten nach einem Unfall

Schmerzensgeld (vereinfachter Überblick)

Schmerzensgeldbemessung (ausführliche und dogmatisch korrekte Darstellung)

Schmerzensgeld bei Schleudertrauma (HWS – Syndrom)

weitere Ansprüche bei Verletzungen neben dem Schmerzensgeld

Erwerbsschäden von Verletzten

Schadenersatzansprüche bei Tod eines Angehörigen durch einen Unfall

Unfallversicherung