Leistungen
Eherecht und Familienrecht
Auf dem Gebiet des Ehe- und Familienrechts stehen wir unseren Mandantinnen und Mandanten vorbeugend beratend zur Seite, sei es anlässlich einer Eheschließung oder einer beabsichtigten Trennung bzw. Scheidung. Dabei ist in der Regel unser vorrangiges Ziel, über Trennungs- und Scheidungsfolgen eine einvernehmliche, sachgerechte und tragfähige Gesamtlösung herbeizuführen, nicht zuletzt im Interesse der oft mitbetroffenen Kinder.
Gelingt dies nicht, vertreten wir die Interessen unserer Mandantinnen und Mandanten mit allem Nachdruck vor den Familiengerichten. In allen Belangen von Trennung über Scheidung hin zu Unterhaltszahlungen, Sorgerecht, Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung verfügen wir über detaillierte Kenntnisse und Erfahrungen. Mit Frau Rechtsanwältin und Diplom Juristin Wieland steht Ihnen eine Fachanwältin für Familienrecht zur Seite.
Wir beraten Sie bei Problemen und Fragestellungen rund um die Themen:
Ehescheidung
- Durchführung des Scheidungsverfahrens
- Durchführung des Versorgungsausgleichs
- Überprüfung von Eheverträgen
Unterhalt
- Kindesunterhalt
- Trennungsunterhalt
- nachehelicher Unterhalt
- Anpassung von bestehenden Unterhaltstiteln
- Vollstreckung und Beitreibung von rückständigem und laufendem Unterhalt
Güterrecht
- Zugewinngemeinschaft
- Gütergemeinschaft
- Gütertrennung
Kindschaftssachen
- Sorgerecht
- Umgangsrecht
- Kindesherausgabe
Ehewohnung und Haushaltsteilung
- Nutzung der Ehewohnung
- Zuweisung der Ehewohnung
- Teilung der von den Ehegatten gemeinsam angeschafften Haushaltssachen
- Zuweisung der Haushaltsgegenstände der Eheleute
Versorgungsausgleich
- Ausgleich von Rentenanwartschaften
- schuldrechtlicher Ausgleich bei Lebensversicherungen und privater Vorsorge von Selbständigen und Freiberuflern
Beratung vor einer Eheschließung
- präventive Eheverträge
- Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen
- Partnerschaftsverträge für die nichteheliche Lebensgemeinschaft
Nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Unterhalt zwischen nicht verheirateten Eltern
- gegenseitige Ansprüche bei Scheitern der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
Gewaltschutz und Wohnungszuweisung
- Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz
- Kontaktverbote bei Stalking
- Wohnungszuweisung bei häuslicher Gewalt
Mediation und Schiedsgerichtsbarkeit
- Mediation bei Trennung
- Mediation bei Scheidung
- Mediation im Rahmen des Umgangs
- Schiedsgerichtsverfahren vor dem süddeutschen Familienschiedsgericht
- Übernahme der Tätigkeit als Mediator
- Vertretung im Mediationsverfahren
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin zu einer persönlichen Besprechung vereinbaren möchten nutzen Sie bitte unsere Kontaktmöglichkeiten.
Hinweis für Ihr Beratungsgespräch
Eine Besprechung macht am meisten Sinn, wenn die für die anwaltliche Beratung entscheidenden Eckdaten bekannt sind.
Welche Informationen und Unterlagen benötigt werden finden Sie im Bereich Ihr Anwaltsbesuch – Eherecht und Familienrecht. Dort bieten wir Ihnen auch einen Fragebogen mit Unterlagen-Checkliste an.