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Leistungen
Eherecht und Familienrecht

Auf dem Gebiet des Ehe- und Familienrechts stehen wir unseren Mandantinnen und Mandanten vorbeugend beratend zur Seite, sei es anlässlich einer Eheschließung oder einer beabsichtigten Trennung bzw. Scheidung. Dabei ist in der Regel unser vorrangiges Ziel, über Trennungs- und Scheidungsfolgen eine einvernehmliche, sachgerechte und tragfähige Gesamtlösung herbeizuführen, nicht zuletzt im Interesse der oft mitbetroffenen Kinder.

Gelingt dies nicht, vertreten wir die Interessen unserer Mandantinnen und Mandanten mit allem Nachdruck vor den Familiengerichten. In allen Belangen von Trennung über Scheidung hin zu Unterhaltszahlungen, Sorgerecht, Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung verfügen wir über detaillierte Kenntnisse und Erfahrungen. Mit Frau Rechtsanwältin und Diplom Juristin Wieland steht Ihnen eine Fachanwältin für Familienrecht zur Seite.

Wir beraten Sie bei Problemen und Fragestellungen rund um die Themen:

Ehescheidung

Unterhalt

Güterrecht

Kindschaftssachen

Ehewohnung und Haushaltsteilung

Versorgungsausgleich

Beratung vor einer Eheschließung

Nichteheliche Lebensgemeinschaften

Gewaltschutz und Wohnungszuweisung

Mediation und Schiedsgerichtsbarkeit

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin zu einer persönlichen Besprechung vereinbaren möchten nutzen Sie bitte unsere Kontaktmöglichkeiten.

Hinweis für Ihr Beratungsgespräch

Eine Besprechung macht am meisten Sinn, wenn die für die anwaltliche Beratung entscheidenden Eckdaten bekannt sind.

Welche Informationen und Unterlagen benötigt werden finden Sie im Bereich Ihr Anwaltsbesuch – Eherecht und Familienrecht. Dort bieten wir Ihnen auch einen Fragebogen mit Unterlagen-Checkliste an.