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Leistungen
Erbrecht

Erbstreitigkeiten entstehen regelmäßig, wenn ein Erblasser nicht rechtzeitig durch Erbvertrag bzw. Testament für eine friedliche Rechtsnachfolge gesorgt hat. Das Erbrecht umfasst also einerseits die Regelung der Erbfolge zu Lebzeiten und andererseits die mitunter sehr streitige Auseinandersetzung der Erben.

Wir beraten Sie im Zusammenhang mit der Gestaltung von Erbverträgen und Testamenten, die Annahme und Ausschlagung von Erbschaften, sowie zur Anwendung der richtigen Strategie bei Erbauseinandersetzungen bzw. der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen. Sollte eine einvernehmliche Erbauseinandersetzung nicht zu erzielen sein, so vertreten wir unsere Mandanten auch vor den Gerichten.

Wir beraten Sie bei Problemen und Fragestellungen rund um die Themen:

Errichtung von Verfügungen von Todes wegen

Vorwegnahme der Erbschaft und Verfügungen unter Lebenden durch Schenkung

Gesetzliche Erbfolge

Pflichtteil

Internationales Erbrecht

Vertretung im Streitfall

Erstellung von Vorsorgevollmachten

Mediation und Schiedsgerichtsbarkeit

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin zu einer persönlichen Besprechung vereinbaren möchten nutzen Sie bitte unsere Kontaktmöglichkeiten.

Hinweis für Ihr Beratungsgespräch

Eine Besprechung macht am meisten Sinn, wenn die für die anwaltliche Beratung entscheidenden Eckdaten bekannt sind.

Welche Informationen und Unterlagen benötigt werden finden Sie im Bereich Ihr Anwaltsbesuch – Erbrecht. Dort bieten wir Ihnen auch einen Fragebogen mit Unterlagen-Checkliste an.