Leistungen
Fuhrparkmanagement und Fuhrparkrecht
Auf dem Gebiet des Fuhrparkmanagements berät die Kanzlei Rechtsanwälte Kasparek & Kollegen Firmen, Geschäftsführer und Fuhrparkleiter.
Unser Ziel ist es den Fuhrparkverantwortlichen bereits im Vorfeld im ganzen Umfang beratend zur Seite zu stehen. Über die angebotenen und von uns für Sie durchgeführten Fuhrparkkontrollen kann die Halterhaftung der Geschäftsführer ausgeschlossen werden. Wir sorgen für rechtssichere Vertragsgestaltung und unterstützen Sie als externe Spezialisten für das Schadensmanagement in Ihrem Fuhrpark.
Im Gegensatz zu den sonst am Markt gängigen Flottenlösungen verkaufen wir Ihnen weder Fahrzeuge, noch vermitteln wir Versicherungen. Sie müssen auch nicht bei uns tanken, um unsere Dienstleistung in Anspruch nehmen zu können. Wir stehen mit Rat und Tat zur Seite. Der Fuhrpark und die Fahrzeuge bleiben komplett in Ihrer Hand.
Herr Dipl.Jur. Stefan Kasparek, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fuhrparkmanager IHK und Verkehrsleiter berät Sie und Ihr Unternehmen deutschlandweit auf Honorarbasis.
Wir beraten Sie bei Problemen und Fragestellungen rund um die Themen
Klassisches Fuhrparkmanagement
- Fuhrparkplanung und -analyse
- Fuhrpark-Controlling
- Fuhrparkverwaltung
- Fuhrpark-Prozessmanagement
- Obliegenheiten und Pflichten im Fuhrparkmanagement
- Halterhaftung und Halterverantwortung
- Fuhrpark- und Fahrerbetreuung
- Verkehrsleiterfunktion
Berufsgenossenschaftlichen, arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften
- Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten
- Unternehmerpflichten beim Einsatz von Fahrpersonal
- Pflichten beim Einsatz von Spediteuren und Frachtführern
-
Datenschutz im Fuhrpark
- dürfen die Daten des Fahrzeugnutzers an die Polizei weitergeben werden
- Kopien von Führerscheinen in der Personalakte
-
Fahrpersonalrecht
- Rückforderung der Kosten von Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern
- ordentliche Kündigung
- betriebsbedingte Kündigung
- verhaltensbedingte Kündigung
- personenbedingte Kündigung
- außerordentliche Kündigung
- fristlose Kündigung
- Änderungskündigung
- Dienstwagenvereinbarungen
- Berufsgenossenschaft und Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
Zivilrecht
- Kaufrecht
- Werkstattrecht
- Gefährdungshaftung und Betriebsgefahr
- Unfall- und Schadensmanagement
- Nationale und internationale Unfallabwicklung
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht
Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
- Bußgeld- und Strafbefehlsverfahren
- BAG/Polizei/Gewerbeaufsicht
- Ladungssicherung
- Führerscheinrecht
- Fahrerlaubnisrecht
Inhouse-Seminare
- Schulung für Fuhrparkverantwortliche in Zweigstellen
- Modulschulungen für Fahrer (durch Kooperationspartner)
- Teambildung und Mitarbeitermotivation (durch Kooperationspartner)
Weitere Informationen zu den obigen Themen finden Sie in unserem Informationsbereich Fuhrparkmanagement.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin zu einer persönlichen Besprechung vereinbaren möchten nutzen Sie bitte unsere Kontaktmöglichkeiten.
Hinweis für Ihr Beratungsgespräch
Es berät Sie Herr Dipl.Jur., Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Stefan Kasparek, Fuhrparkmanager IHK, Verkehrsleiter
Wir beraten Sie deutschlandweit auf Honorarbasis.