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Leistungen
Fuhrparkmanagement und Fuhrparkrecht

Auf dem Gebiet des Fuhrparkmanagements berät die Kanzlei Rechtsanwälte Kasparek & Kollegen Firmen, Geschäftsführer und Fuhrparkleiter.

Unser Ziel ist es den Fuhrparkverantwortlichen bereits im Vorfeld im ganzen Umfang beratend zur Seite zu stehen. Über die angebotenen und von uns für Sie durchgeführten Fuhrparkkontrollen kann die Halterhaftung der Geschäftsführer ausgeschlossen werden. Wir sorgen für rechtssichere Vertragsgestaltung und unterstützen Sie als externe Spezialisten für das Schadensmanagement in Ihrem Fuhrpark.

Im Gegensatz zu den sonst am Markt gängigen Flottenlösungen verkaufen wir Ihnen weder Fahrzeuge, noch vermitteln wir Versicherungen. Sie müssen auch nicht bei uns tanken, um unsere Dienstleistung in Anspruch nehmen zu können. Wir stehen mit Rat und Tat zur Seite. Der Fuhrpark und die Fahrzeuge bleiben komplett in Ihrer Hand.

Herr Dipl.Jur. Stefan Kasparek, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fuhrparkmanager IHK und Verkehrsleiter berät Sie und Ihr Unternehmen deutschlandweit auf Honorarbasis.

Wir beraten Sie bei Problemen und Fragestellungen rund um die Themen

Klassisches Fuhrparkmanagement

Berufsgenossenschaftlichen, arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften

Zivilrecht

Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Inhouse-Seminare

Weitere Informationen zu den obigen Themen finden Sie in unserem Informationsbereich Fuhrparkmanagement.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin zu einer persönlichen Besprechung vereinbaren möchten nutzen Sie bitte unsere Kontaktmöglichkeiten.

Hinweis für Ihr Beratungsgespräch

Es berät Sie Herr Dipl.Jur., Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Stefan Kasparek, Fuhrparkmanager IHK, Verkehrsleiter

Wir beraten Sie deutschlandweit auf Honorarbasis.