Leistungen
Schadensregulierung Personenschäden
Auf dem Gebiet der Schadensregulierung bei Personenschäden vertreten die Rechtsanwälte Kasparek & Kollegen hauptsächlich die Interessen von Geschädigten.
Bei falscher Herangehensweise werden die Ansprüche der Geschädigten oft von den hinter Schädigern stehenden Haftpflichtversicherern nur teilweise und mit großer Verzögerung reguliert. Oftmals ist ein zu bezahlendes Schmerzensgeld weit geringer als Ansprüche, die durch Erwerbsminderung, vermehrte Bedürfnisse, einen Haushaltsführungsschaden und zusätzliche von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommene Behandlungen entstehen.
Im Bereich von Unfallversicherungen ist insbesondere auf die korrekte Anmeldung der Forderung sowie die Einhaltung der im Versicherungsvertrag geregelten Fristen zu achten, da sich die Unfallversicherung wegen einer Obliegenheitsverletzung ansonsten auf eine Präklusion berufen wird und von der Leistung der Versicherungsleistung frei wird. Die Unfallversicherer sehnen daher einen Formfehler des Versicherten oftmals herbei und zeigen sich dem Versicherten gegenüber wenig kooperativ und hilfsbereit.
Gerade bei Personenschäden sind oft kurze Fristen einzuhalten (z. B. für die Schadensmeldung bei Unfallversicherungen), was wir durch zeitliche Flexibilität in diesem Bereich gewährleisten. Bei entsprechender Notwendigkeit und aufgrund der Verletzung eingeschränkten Mobilität können wir Ihnen auch gerne einen Besuch des Anwalts beim Geschädigten anbieten. Unsere neuen Kanzleiräume sind auch extra so gestaltet worden, dass Rollstuhlfahrer jederzeit problemlos an einer Besprechung teilnehmen können.
Wir beraten Sie bei Problemen und Fragestellungen rund um die Themen:
Ansprüche bei Verletzung
- Schmerzensgeld
- Heilbehandlungskosten und zusätzliche nicht von der Krankenkasse übernommene Heilbehandlungskosten
- vermehrte Bedürfnisse für erhöhte Lebenshaltungskosten, berufliche Rehabilitation, Pflegekosten, Pflegemittel (Rollstuhl), erhöhte Kosten zur Aufrechterhaltung der Mobilität, Kosten des behindertengerechten Umbaus der eigenen Wohnung
- Erwerbsschäden durch Arbeitsunfähigkeit
- Ersatz notwendiger Kosten für eine durch die Verletzung erforderliche Umschulung
- Verlust der handwerklichen Mithilfe bei Bauprojekten
- Verlust der Fähigkeit und Ersatz von bislang unentgeltlich durchgeführten Tätigkeiten (Betreuung und Pflege von Angehörigen, Mitarbeit im Betrieb von Angehörigen und Lebenspartnern, Mitarbeit in familienfremden Betrieben, familiäre Dienstleistungsverpflichtungen, ehrenamtliche Dienstleistungen)
- Ersatz des Verlustes durch die Einschränkung der Möglichkeit zur Führung des eigenen Haushalts (sog. Haushaltsführungsschaden)
Ansprüche bei Tötung
- Geltendmachung von auf die Erben übergegangene Schmerzensgeldansprüche
- Geltendmachung von Unterhaltsschäden für Ehegatten und Kinder
- Barunterhaltsschäden
- Betreuungsunterhaltsschäden
- Ausfall der Haus- und Familienarbeit
- Beerdigungskosten
Unfallversicherung
- Invaliditätsleistung
- Übergangsleistung
- Tagegeld
- Krankenhaustagegeld
- Genesungsgeld
- Todesfallleistung
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin zu einer persönlichen Besprechung vereinbaren möchten nutzen Sie bitte unsere Kontaktmöglichkeiten.
Hinweis für Ihr Beratungsgespräch
Eine Besprechung macht am meisten Sinn, wenn die für die anwaltliche Beratung entscheidenden Eckdaten bekannt sind.
Welche Informationen und Unterlagen benötigt werden finden Sie im Bereich Ihr Anwaltsbesuch – Schadensregulierung Personenschäden. Dort bieten wir Ihnen auch einen Fragebogen mit Unterlagen-Checkliste an.