Leistungen
Strafrecht
Auf dem Gebiet des Strafrechts vertreten die Rechtsanwälte Kasparek & Kollegen die Interessen von Tätern und Opfern.
Bereits während der Ermittlungen der Polizei gilt es auf eine Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft hinzuwirken. Gelingt dies nicht, vertreten wir Ihre Interessen mit allem Nachdruck vor den Gerichten aller Instanzen, sowie bei Berufung und Revision.
Für Ihre Verteidigung ist es elementar wichtig, uns zu kontaktieren, sobald die Strafverfolgungsbehörden auftreten, um während der ersten Phase des Verfahrens keine Fehler zu begehen, die sich auf den Rest Ihres Lebens auswirken können. Bereits während der ersten Vernehmung durch die Polizei sollte ein Anwalt anwesend sein. Es wird vielfach berichtet, dass sich das Verhalten von Polizeibeamten während einer Hausdurchsuchung schlagartig ändert, nachdem ein Anwalt zugegen ist. Im Fall einer Verhaftung ist es elementar wichtig, dass sofort ein Verteidiger beauftragt wird, noch bevor das Gericht im Rahmen der Anhörung vor einer eventuellen Untersuchungshaft einen Pflichtverteidiger bestellt, was nachträglich nur schwer rückgängig zu machen ist.
Aus diesem Grund stehen wir Ihnen in Notfällen auch während der Abendstunden und am Wochenende unter der Notrufnummer 0178 / 51 96 400 zur Verfügung.
Wir beraten Sie bei Problemen und Fragestellungen rund um die Themen:
Ermittlungsverfahren
- Vernehmung durch die Polizei
- Verhaftung durch die Polizei
- Durchsuchung und Beschlagnahme
- Hausdurchsuchung
Hauptverfahren
- Vertretung in der Hauptverhandlung
- Vertretung in der 2. Instanz – Berufung
- Vertretung im Rechtsmittelverfahren – Revision
Haft
- Untersuchungshaft
- Haftprüfung
- Strafvollstreckung und Strafvollzug
besondere Verfahrensarten
- Jugendstrafsachen
- Verkehrsstrafsachen
- Ordnungswidrigkeiten
- Steuerstrafsachen
- Kapitalstrafsachen
- Sexualstrafsachen
- Betäubungsmittelstrafsachen
Vertretung des Verletzten und Zeugen
- Nebenklagevertretung
- Adhäsionsverfahren
- Zeugenbeistand
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin zu einer persönlichen Besprechung vereinbaren möchten nutzen Sie bitte unsere Kontaktmöglichkeiten.
Hinweis für Ihr Beratungsgespräch
Eine Besprechung macht am meisten Sinn, wenn die für die anwaltliche Beratung entscheidenden Eckdaten bekannt sind.
Welche Informationen und Unterlagen benötigt werden finden Sie im Bereich Ihr Anwaltsbesuch – Strafrecht.