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Eherecht und Familienrecht

Ablehnungskriterium beim Aufenthaltsbestimmungsrecht: Einbeziehung des anderen Elternteils in die Betreuung

26.08.2011

Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG Düsseldorf) hat in einem Beschluss vom 09.03.2011 (Aktenzeichen 8 UF 189/10) entschieden, dass es dem Kindeswohl am meisten entspricht das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf den Vater zu übertragen, weil dieser stärker dazu bereit ist die Mutter in die Betreuung des Kindes mit einzubeziehen, was die Mutter gegenüber dem Vater wäre.

Können sich getrennt lebende Eltern über das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht einigen, so ist eine Entscheidung durch das Gericht zu treffen. Die Entscheidung des Gerichts hat sich am Kindeswohl zu orientieren. Dem Kindeswohl entspricht es am meisten, wenn das Kind seinen regelmäßigen Aufenthalt bei dem Elternteil hat, welcher auch willens ist, das Kind im Rahmen von Umgang und Betreuung an den anderen Elternteil herauszugeben.

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