Home

Ihr Anwaltsbesuch
Verkehrsrecht

Der Bereich „Ihr Anwaltsbesuch – Verkehrsrecht“ ist in folgende Themenkomplexe aufgeteilt:

  1. Einleitung
  2. Fragenbogen mit Unterlagen-Checkliste
  3. Ausfüllhinweise
  4. Häufig gestellte Fragen

1. Einleitung

Vor dem ersten Beratungsgespräch stellt sich unseren Mandanten immer wieder die Frage welche Daten und Unterlagen vom Rechtsanwalt für die Fallbearbeitung benötigt werden. Bitte nehmen Sie sich bereits im Vorfeld unserer Beauftragung kurz die Zeit um den von uns entworfenen Fragebogen und die Unterlagen-Checkliste durchzugehen. Dann können wir Ihnen bereits in einem ersten Gespräch die Rechtslage umfassend erläutern und gegebenenfalls sofort die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, da alle notwendigen Informationen bereits vorliegen.

Sollten Sie nicht alle Fragen beantworten können, so klären wir diese gerne mit Ihnen zusammen im folgenden persönlichen Gespräch.

Fragenbogen mit Unterlagen-Checkliste

Hier finden Sie unseren Fragenbogen “Verkehrsrecht” mit Unterlagen-Checkliste:
Fragenbogen Verkehrsrecht mit Unterlagen-Checkliste [PDF]
Mandat [PDF]
Vollmacht [PDF]

Zum Öffnen von PDF-Dateien benötigen Sie den kostenlosen Adobe Reader.

Ausfüllhinweise

Macht eine Beratung Sinn, wenn ich den Fragebogen nicht ausfüllen und auch nicht alle Unterlagen der Checkliste beschaffen kann?

Wenn Sie unseren Fragebogen bereits vor der Beratung ausfüllen und alle auf der Checkliste aufgelisteten Unterlagen mitbringen haben Sie beim Gespräch alle relevanten Daten zur Hand.

Sind einige Fragen trotz der Ausfüllhinweise nicht zu beantworten oder Unterlagen momentan nicht zu beschaffen, so ist dies nicht weiter problematisch. Die verbleibenden Lücken können im Rahmen unseres ersten persönlichen Gesprächs geschlossen und erforderliche Unterlagen später beigebracht werden.

Werden alle persönlichen Daten von Fahrer und Halter sowie die Angaben zur Haftpflichtversicherung des gegnerischen Fahrzeugs benötigt?

Dem Geschädigten aus einem Verkehrsunfall stehen Ansprüche gegen den Fahrer des Fahrzeugs (§ 823 BGB), den Halter des Fahrzeugs (§ 7 StVG) sowie die Haftpflichtversicherung (§ 115 VVG) zu.

Um Ansprüche gegen eine Person gerichtlich geltend machen zu können benötigt man deren ladungsfähige Anschrift. Diese notieren sich die meisten Leute bei einem Unfall. Meist kommt es jedoch nicht zu einer Klage, sondern die Regulierung des Unfalls findet direkt mit der gegnerischen Versicherung statt.

Angaben zur gegnerischen Haftpflichtversicherung benötigt man hierzu nicht. Über den Zentralruf der Autoversicherer kann man allein mit dem Kennzeichen die gegnerische Haftpflichtversicherung sowie die Versicherungsnummer ermitteln.

Es würde also genügen sich bei einem Unfall das Kennzeichen zu notieren. Dies muss allerdings korrekt sein. Um sicherzugehen, sollte auch der Halter des Fahrzeugs mit vollem Namen notiert werden.

Wie genau muss der Unfallort beschrieben werden?

Sollte es wegen des Unfalls zu einer Klage kommen, so muss der Unfallort eindeutig bezeichnet sein. Optimal wäre es, wenn man den Unfallort beispielsweise mit
Friedberg, Münchner Straße Ecke Ludwigstraße Höhe Tengelmann in Fahrtrichtung Osten
angeben könnte.

Weiter erforderlich ist die Angabe des Unfalltags sowie der ungefähren Unfallzeit.

Welche Angaben werden benötigt wenn die Polizei am Unfallort gewesen ist?

Wenn man die sachbearbeitende Polizeiinspektion sowie das Aktenzeichen direkt benennen kann ist dies schön, aber eher selten. Über die Daten Unfallort und Unfallzeit lässt sich aber der Sachbearbeiter und das Aktenzeichen ermitteln. Die Polizei fertigt einen Unfallbericht, in dem alle Daten des Unfalls (Ort, Datum) sowie die Anschriften sämtlicher Beteiligten notiert sind.

Häufig gestellte Fragen

Was wird in Verkehrssachen an Unterlagen benötigt?

Was wird an Mindestangaben benötigt für die Bearbeitung meines Verkehrsunfalls?

Um Ihren Verkehrsunfall bearbeiten zu können, benötigen wir von Ihnen das amtliche Kennzeichen des den Unfall verursachenden Fahrzeugs sowie eine kurze Schilderung des Unfallgeschehens (Ort, Datum und Unfallhergang). Alle weiteren Daten wie z. B. Versicherungsscheinnummer, wo das gegnerische Fahrzeug versichert ist, Aktenzeichen der Polizei, Name und Anschrift des Halters des gegnerischen Fahrzeugs usw. können wir für Sie ermitteln.

Wozu wird meine Kontonummer benötigt?

In vielen Mandatsverhältnissen nehmen wir für unsere Mandantschaft Geld ein. Dieses Geld würden wir Ihnen auch gerne weiterleiten.

Tritt meine Rechtschutzversicherung bei einem Verkehrsunfall überhaupt ein?

Der Bereich des Verkehrsrechts ist nicht von einer „Basisrechtschutzversicherung“ mit umfasst. Er kann aber als Sonderbereich versichert sein, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Zum Verkehrsrechtschutz zählt neben den klassischen Verkehrsunfällen auch alle Angelegenheiten, die in Zusammenhang mit dem Kauf oder der Reparatur eines Autos stehen. Darüber hinaus der gesamte Bereich des Verkehrsstrafrechts sowie Ordnungswidrigkeiten in Zusammenhang mit dem Straßenverkehr.

Was verbirgt sich hinter der Pauschale für die Deckungsanfrage?

Gerne übernehmen wir für Sie die Korrespondenz und Abrechnung mit Ihrer Rechtschutzversicherung gegen eine geringe Unkostenpauschale.

Nachdem sich das Regulierungsverhalten der Rechtschutzversicherer in den letzten Jahren stark verändert hat und häufig (unnötige) Nachfragen seitens des Rechtschutzversicherers gestellt werden, hat sich der Arbeitsaufwand für die Deckungsanfrage in den letzten Jahren stark erhöht. Unsere interne Zeiterfassung und Auswertung hat ergeben, dass unser Sekretariat pro Mandat durchschnittlich fast eine Stunde mit der Korrespondenz mit Rechtschutzversicherern verbringt. Wir sind deswegen dazu übergegangen eine geringe Unkostenpauschale für die Abwicklung des Schriftverkehrs mit dem Rechtschutzversicherer zu erheben.

Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ist die Deckungsanfrage eine eigenständige Angelegenheit. Dem Rechtsanwalt steht hierfür eine gesonderte Vergütung zu. Der Gegenstandswert bemisst sich nach dem Prozesskostenrisiko. Die Gebühren nach dem RVG liegen in jedem Fall über der von uns erhobenen Unkostenpauschale.

Wozu werden Angaben zu den Eigentumsverhältnissen an meinem PKW benötigt?

Grundsätzlich steht dem Eigentümer eines Fahrzeugs der Schadensersatzbetrag zu. Im Falle eines Leasingfahrzeugs ist dies der Leasinggeber. Im Falle eines Leasingfahrzeugs ist auch zu prüfen, ob und in wie weit Sie als Leasingnehmer gegenüber dem Leasinggeber verpflichtet sind den Unfall zu melden.

Wieso ist es erforderlich, dass ich angebe, wo ich bislang mein Fahrzeug habe reparieren lassen?

Die Rechtsprechung hat für die Reparatur von Fahrzeugen mittlerweile ein recht kompliziertes System entwickelt. Die Kosten der Reparatur einer Fachwerkstatt muss der Unfallgegner nicht immer tragen. Daher ist es erforderlich Eckdaten wie Fahrzeugalter und bisherige Reparaturwerkstatt zu kennen.

Warum ist es wichtig, ob eine Vorsteuerabzugsberechtigung für das Fahrzeug besteht?

Die Mehrwertsteuer ist als Schaden nur dann zu ersetzen, wenn sie entsteht. Ist der Eigentümer des Fahrzeugs zum Vorsteuerabzug berechtigt, so kann er sich für sämtliche Rechnungen die Mehrwertsteuer vom Finanzamt ersetzen lassen. Ihm entsteht somit kein Schaden, der vom Unfallgegner zu ersetzen wäre.