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Ihr Anwaltsbesuch
Eherecht und Familienrecht

Der Bereich „Ihr Anwaltsbesuch – Eherecht und Familienrecht“ ist in folgende Themenkomplexe aufgeteilt:

  1. Einleitung
  2. Fragenbogen mit Unterlagen-Checkliste
  3. Ausfüllhinweise
  4. Häufig gestellte Fragen

1. Einleitung

Vor dem ersten Beratungsgespräch stellt sich unseren Mandanten immer wieder die Frage welche Daten und Unterlagen vom Rechtsanwalt für die Fallbearbeitung benötigt werden. Bitte nehmen Sie sich bereits im Vorfeld unserer Beauftragung kurz die Zeit um den von uns entworfenen Fragebogen und die Unterlagen-Checkliste durchzugehen. Dann können wir Ihnen bereits in einem ersten Gespräch die Rechtslage umfassend erläutern und gegebenenfalls sofort die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, da alle notwendigen Informationen bereits vorliegen.

Sollten Sie nicht alle Fragen beantworten können, so klären wir diese gerne mit Ihnen zusammen im folgenden persönlichen Gespräch.

Fragenbogen mit Unterlagen-Checkliste

Hier finden Sie unseren Fragenbogen “Ehe- und Familienrecht” mit Unterlagen-Checkliste:
Fragenbogen Ehe- und Familienrecht mit Unterlagen-Checkliste [PDF]
Mandat [PDF]
Vollmacht [PDF]

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Ausfüllhinweise

Macht eine Beratung Sinn, wenn ich den Fragebogen nicht ausfüllen und auch nicht alle Unterlagen der Checkliste beschaffen kann?

Wenn Sie unseren Fragebogen bereits vor der Beratung ausfüllen und alle auf der Checkliste aufgelisteten Unterlagen mitbringen haben Sie beim Gespräch alle relevanten Daten zur Hand.

Sind einige Fragen trotz der Ausfüllhinweise nicht zu beantworten oder Unterlagen momentan nicht zu beschaffen, so ist dies nicht weiter problematisch. Die verbleibenden Lücken können im Rahmen unseres ersten persönlichen Gesprächs geschlossen und erforderliche Unterlagen später beigebracht werden.

Wozu werden Angaben zu Einkommen und Verdienst benötigt, obwohl wir uns nur scheiden lassen wollen und die Fragen Unterhalt und Zugewinn bereits selbst geklärt haben?

Die für die Scheidung anfallenden Gebühren werden vom Gericht aus Einkommen und Verdienst beider Ehegatten ermittelt. Ohne diese Angaben wird der Scheidungsantrag nicht zugestellt. Es kommt zu Nachfragen des Gerichts und entsprechenden Verzögerungen.

Wozu werden Angaben zur Trennung benötigt?

Das Gericht prüft von Amts wegen ob die Voraussetzungen für eine Scheidung der Ehe der Parteien vorliegen. Hierfür ist es erforderlich im Scheidungsantrag anzugeben wie lange die Trennung gedauert hat und wie die Trennung ausgestaltet war.

Wozu benötigt der Anwalt all die persönlichen Angaben zu den Eheleuten und den Kindern?

Um den Scheidungsantrag bei dem zuständigen Gericht einzureichen und die für die Scheidung notwendigen Daten zu erhalten werden folgende Angaben benötigt:

Wozu werden Angaben zur Krankenversicherung und dem Finanzamt benötigt?

Nach der Scheidung gilt das Prinzip der Eigenverantwortung und es treten eine Reihe von Änderungen der bisherigen Lage ein. Oftmals ist den Eheleuten nicht klar, was nach bzw. am besten bereits vor einer Scheidung alles zu veranlassen ist. Viele Rechtsfragen ergeben sich erst in der Folge der Scheidung. Wir möchten Ihnen hier eine umfassende und vorausschauende Beratung bieten.

Wozu benötigt der Anwalt Angaben zu Umgang und Sorgerecht für die Kinder?

Im Rahmen des Scheidungsantrags können kostengünstig sog. „Folgesachen“ wie z.B. Umgangs- und Sorgerecht anhängig gemacht werden. Es stellt sich somit die Frage ob im Rahmen der Scheidung der Eltern die Themenkomplexe

gerichtlich geregelt werden sollen oder ob die Eltern diese Fragen bereits selbst geklärt haben.

Wozu benötigt der Anwalt Angaben zur Ehewohnung und dem Hausrat?

Im Rahmen des Scheidungsantrags können kostengünstig sog. „Folgesachen“ wie z.B. Aufteilung der Ehewohnung und des Hausrats anhängig gemacht werden. Es stellt sich somit die Frage ob im Rahmen der Scheidung der Eheleute die Themenkomplexe

gerichtlich geregelt werden sollen oder ob die Ehegatten diese Fragen bereits selbst geklärt haben.

Wozu benötigt der Anwalt Angaben zu Einkommen und Vermögensverhältnissen der Kinder?

Um die einem Kind zustehenden Unterhaltsansprüche berechnen zu können werden zusätzlich Angaben zu finanziellen und persönlichen Verhältnissen des Kindes benötigt. Hierbei handelt es sich um folgende Angaben:

Ändern sich die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse des Unterhaltsberechtigten oder Verpflichteten so ist ggf. auch der zu bezahlende Unterhalt anzupassen. Hierfür ist es erforderlich zu wissen, ob bereits Unterhaltstitel existieren.

Wozu benötigt der Anwalt Angaben zu Einkommen und Vermögensverhältnissen des Ehegatten?

Um die einem Ehegatten zustehenden Unterhaltsansprüche berechnen zu können werden zusätzlich Angaben zu finanziellen und persönlichen Verhältnissen des Unterhaltsberechtigten benötigt. Hierbei handelt es sich um folgende Angaben:

Ändern sich die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse des Unterhaltsberechtigten oder Verpflichteten so ist ggf. auch der zu bezahlende Unterhalt anzupassen. Hierfür ist es erforderlich zu wissen, ob bereits Unterhaltstitel existieren.

Wozu benötigt der Anwalt Angaben zu gemeinsamem Vermögen oder gemeinsamen Schulden der Eheleute?

Im Rahmen des Scheidungsantrags können kostengünstig sog. „Folgesachen“ wie z.B. der Zugewinnausgleich anhängig gemacht werden. Es handelt sich hierbei nicht immer um Gewinn, der zu verteilen ist. Oftmals stellt sich die Frage der Verantwortlichkeit für Schulden. Es stellt sich somit die Frage wie gemeinsames Vermögen wie Konten und Immobilien oder gemeinsame Schulden zu verteilen sind.

Hierfür ist grundsätzlich eine Auflistung erforderlich. Die Einzelheiten werden im Rahmen der Erstbesprechung geregelt.

Häufig gestellte Fragen

Wozu wird meine Kontonummer benötigt?

In vielen Mandatsverhältnissen nehmen wir für unsere Mandantschaft Geld ein. Dieses Geld würden wir Ihnen auch gerne weiterleiten.

Was verbirgt sich hinter der Pauschale für die Deckungsanfrage?

Gerne übernehmen wir für Sie die Korrespondenz und Abrechnung mit Ihrer Rechtschutzversicherung gegen eine geringe Unkostenpauschale.

Nachdem sich das Regulierungsverhalten der Rechtschutzversicherer in den letzten Jahren stark verändert hat und häufig (unnötige) Nachfragen seitens des Rechtschutzversicherers gestellt werden, hat sich der Arbeitsaufwand für die Deckungsanfrage in den letzten Jahren stark erhöht. Unsere interne Zeiterfassung und Auswertung hat ergeben, dass unser Sekretariat pro Mandat durchschnittlich fast eine Stunde mit der Korrespondenz mit Rechtschutzversicherern verbringt. Wir sind deswegen dazu über gegangen eine geringe Unkostenpauschale für die Abwicklung des Schriftverkehrs mit dem Rechtschutzversicherer zu erheben.

Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ist die Deckungsanfrage eine eigenständige Angelegenheit. Dem Rechtsanwalt steht hierfür eine gesonderte Vergütung zu. Der Gegenstandswert bemisst sich nach dem Prozesskostenrisiko. Die Gebühren nach dem RVG liegen in jedem Fall über der von uns erhobenen Unkostenpauschale.

In Familiensachen ist jedoch nach den allgemeinen Rechtschutzbedingungen eine Kostenübernahme für die Tätigkeit ausgeschlossen. In einigen Versicherungsverträgen ist ein Pauschalbetrag für eine Beratung vereinbart.

Was wird zur Einreichung eines Scheidungsantrags an Unterlagen benötigt?

Was wird zur Berechnung von Ehegatten- und Kindesunterhalt an Unterlagen benötigt?

Was wird zur Berechnung von Zugewinn an Unterlagen benötigt?

Um das Vermögen der Ehegatten auseinandersetzen zu können wird der Anfangs- und der Endbestand des Vermögens eines jeden Ehegatten benötigt. Wenn kein Nachweis durch die Vorlage von Unterlagen geführt werden kann, so wird der jeweilige Wert von Gesetzes wegen mit 0,- bewertet.

Bitte beachten: Stichtag für das Anfangsvermögen ist der Zeitpunkt der standesamtlichen Eheschließung; Stichtag für die Vermögensauseinandersetzung zum Ende der Ehe der Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags (= Zustellung an Gegner).

Hinweis: Ein weiterer wichtiger Stichtag kann der Tag der Trennung sein. Es empfiehlt sich manchmal das zu diesem Zeitpunkt (noch) gemeinsame Vermögen festzuschreiben, da es durchaus schon vorgekommen sein soll, dass nach der Trennung Vermögen (zumindest für eine Partei) unerklärlich verschwunden ist.

Bitte die folgenden Unterlagen zu den beiden oben angegebenen Stichtagen vorlegen: