Aktuelles
Erbrecht
Bewertung von Nachlassgegenständen beim Pflichtteil
Kommt es im Rahmen einer Erbschaft zu Pflichtteilsansprüchen, so steht dem Pflichtteilsberechtigten lediglich ein Anspruch in Geld zu. Um diesen ermitteln zu können, müssen die vom Erblasser hinterlassenen Nachlassgegenstände bewertet werden. Stichtag für die Bewertung ist der Todestag des Erblassers. Sollten nachträglich Wertsteigerungen oder Wertminderungen bei den Nachlassgegenständen eintreten, so ist dies unerheblich.
mehr lesenTestament kann auch auf ungewöhnlichen Medien errichtet werden
Ein Testament als letztwillige Verfügung kann vom Erblasser selbst errichtet werden. Hierbei sind die Formvorschriften zu wahren. Insbesondere muss der Erblasser das Testament selbst errichten und unterschreiben. Das Schriftstück muss auch mit einem Testierwillen in den geschäftlichen Verkehr gebracht werden.
mehr lesenFreibeträge bei Erbschaften
Dem Begünstigten steht gemäß § 16 ErbSchStG der sogenannte allgemeine Freibetrag zu. Erreicht die gemachte Erbschaft nicht den allgemeinen Freibetrag, so ist die Erbschaft steuerfrei. Erst für darüber hinausgehende Erbschaften sind Steuern zu bezahlen.
mehr lesenPfändung bei Miterbschaft
Sollte ein Schuldner eine Erbschaft machen, so kann vom Gläubiger dessen Erbteil gemäß § 859 Abs. 2 ZPO gepfändet werden.
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