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Aktuelles
Mietrecht und Immobilienrecht

14.01.2011

Betriebskostenabrechnung nach „Personen und Personenbruchteilen“ ist zulässig.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15.09.2010, XIII ZR 181/09 weist der BGH erneut daraufhin, dass eine Betriebskostenabrechnung lediglich nachvollziehbar sein muss. Dies ist auch dann gegeben, wenn Nebenkosten nach Köpfen abgerechnet werden. Nachdem es jedoch selten dazu kommt, das halbe, drittel oder wie im vorliegenden Fall auf hundertstel genau gerundete Menschen eine Wohneinheit bewohnen, könnte man der Ansicht sein, dass ein formeller Mangel der Betriebskostenabrechnung vorliegen muss.

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14.01.2011

Unzulässigkeit von Reservierungsgebühren im Maklervertrag

In der Praxis der Wohnungsvermittlung sind Reservierungsgebühren von Maklern mittlerweile üblich geworden. Makler verlangen vom Kaufinteressenten meist 50 % der bei Vermittlung zu zahlenden Provision dafür, dass die Wohnung bzw. das Kaufobjekt von Makler nicht mehr anderweitig angeboten wird, bis sich der Käufer endgültig entschieden hat.

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17.11.2010

Abgeltung für Dekoration kann Umsatzsteuer enthalten

In Mietverträgen ist mittlerweile öfters geregelt, dass sich der Mieter anteilig an Schönheitsreparaturen beteiligt. Als Basis der Abgeltung wird oftmals ein Kostenvoranschlag angegeben. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs sind die Rechtsgedanken des Schadenersatzrechts nicht auf den Mietvertrag und die Abgeltungsvereinbarung anzuwenden. Im Schadenersatzrecht ist Mehrwertsteuer lediglich dann zu bezahlen, wenn diese tatsächlich angefallen ist und eine Reparatur durchgeführt wurde (vgl. § 249 Abs. 2 S. BGB).

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17.11.2010

Samstag kein Werktag im Sinne des Mietrechts

Im Rahmen der Wohnraummiete muss regelmäßig die Miete bis zum 3. Werktag eines Monats bezahlt werden. Nach zwei erst kürzlich ergangenen Urteilen des Bundesgerichtshofs Urteil vom 13.07.2010, VIII ZR 129/09 und BGH-Urteil vom 13.07.2010, VIII ZR 291/09 soll der Samstag nicht als Werktag im Rahmen des § 556 b Abs. 1 BGB zu zählen sein. In den vorliegenden Verfahren wurde den Mietern gekündigt, da die Mietzahlung nicht am 3. Werktag, einem Samstag, beim Vermieter eingegangen war. Der Bundesgerichtshof wies jedoch die Räumungsklagen der Vermieter zurück.

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17.11.2010

Kündigung des Mietverhältnisses bei Zahlungsverzug des Mieters

Der Vermieter kann das Mietverhältnis ohne Einhaltung einer Frist fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Mieter mit einem erheblichen Teil der Miete in Verzug ist (vgl. § 543 BGB). Der Zeitpunkt für die Mietzahlung ist gesetzlich geregelt. Gemäß § 556 b Abs. 1 BGB hat die Zahlung spätestens bis zum 03. Werktag eines jeden Monats zu erfolgen. Jede andere Vereinbarung zum Nachteil des Mieters ist unwirksam.

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17.11.2010

Haftung des Vermieters bei Räumung der Wohnung ohne Titel

In einem erst kürzlich entschiedenen Fall des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 14.07.2010, VIII ZR 45/09) wurde ein Vermieter zu mehr als 60.000,00 € Schadenersatz verurteilt, nachdem er die Wohnung ohne Einschaltung staatlicher Organe eigenmächtig geräumt hat. Der Mieter bezahlte über Monate hinweg keine Miete. Der Vermieter kündigte daraufhin den Mietvertrag. Der Mieter tauchte immer noch nicht auf und wurde als vermisst gemeldet. Anstatt eine Klage auf Räumung und Herausgabe öffentlich zustellen zu lassen, öffnete der Vermieter die Wohnung und räumte sie selbst. Ein Teil der Sachen des Mieters wurden entsorgt. Ein anderer Teil wurde eingelagert. Nach seiner Rückkehr verlangte der Mieter vom Vermieter Schadenersatz von mehr als 60.000,00 € und bekam ihn auch zugesprochen.

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