Aktuelles
Verkehrsrecht
Verletzungen des rechtlichen Gehörs bei „eigener Sachkunde des Gerichts“
Das Bundessozialgericht (BSG) hat in einem Urteil vom 18.01.2011 (Az. B 2U 5/10R) festgestellt, dass ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör vorliegt, wenn ein Gericht eine Entscheidung auf eigene Sachkunde stützt und den Beteiligten nicht mitteilt, woraus sich die eigene Sachkunde des Gerichts ergeben soll. Nur dann haben die Parteien die Möglichkeit, hierzu Stellung zu nehmen.
mehr lesenTechnische Gleichwertigkeit bei Werkstattverweis
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG Frankfurt) hat mit Urteil vom 30.05.2011 (Az. 1 U 109/10) entschieden, dass es keinen „Anscheinsbeweis“ dafür gibt, dass eine Vertragswerkstatt eines Herstellers für höhere Qualität bei der Reparatur von Unfallschäden birgt als eine markenfremde bzw. freie Werkstätte.
mehr lesenBesonderheiten mit einem Leasingfahrzeug bei unaufklärbarem Unfallgeschehen
Eine rechtliche Besonderheit ergibt sich wenn ein Leasingfahrzeug in ein nicht aufklärbares Unfallgeschehen verwickelt ist.
mehr lesenSpontanäußerung bei einem Verkehrsunfall
Das Oberlandesgericht Saarbrücken (OLG Saarbrücken) hat in einem Urteil vom 01.03.2011 (Az. 4 U 370/10) nochmals bestätigt, dass eine nach einem Verkehrsunfall spontan abgegebene Erklärung am Unfallort im Rahmen der Beweiswürdigung nach § 286 ZPO zu verwerten ist und auch ein gewichtiges Indiz darstellt.
mehr lesenAblehnung Beweisantrag
Die Ablehnung des Beweisantrags verstößt gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör. Er findet keine Stütze im anzuwendenden Prozessrecht. Das angegebene Beweismittel ist nicht ungeeignet, weil es im vorliegenden Einzelfall völlig ausgeschlossen erscheint, dass das Beweismittel zum Beweisthema keine sachdienlichen Ergebnisse bringen könne. Es bedarf für die Beurteilung der Ungeeignetheit des Beweismittels selbst fachlicher Kenntnisse. Sofern sich das Gericht diese Sachkunde selbst zugetraut hat, wäre es darzulegen gewesen, woher das Gericht diese Fachkenntnisse bezieht.
mehr lesen50 Prozent Mithaftung bei Parkplatzunfällen
Durch ein Urteil des Kammergerichts Berlin vom 29.10.2010 (Az. 12 U 3/09) wurde der sogenannte „Halbteilungsgrundsatz“ bei Parkplatzunfällen gefestigt. Es ist mittlerweile gefestigte Rechtsprechung, dass die Haftung 50 zu 50 zu teilen ist, wenn beide am Unfall beteiligten Fahrzeuge auf einem Parkplatz rückwärts gefahren sind.
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